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Aktuelle Hygiene- und Schutz­maßnahmen

"Wir kehren zu etwas mehr Normalität zurück"

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben beschlossen, den Großteil der noch bestehenden gesetzlichen Corona-Schutzmaßnahmen ab dem 01. März 2023 zu beenden.

Konkret entfallen damit sämtliche Testverpflichtungen sowie die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken für die Beschäftigten von Pflegeeinrichtungen.

Auch für die BesucherInnen des Hauses entfällt die Testverpflichtung. Sie können somit ab dem 01. März 2023 wieder zu jeder Zeit durch den Haupteingang in die Einrichtung kommen, um Ihre Angehörigen zu besuchen. 

Allerdings besteht weiterhin für BesucherInnen eine FFP2-Maskenpflicht (bis zum 07. April 2023) während des gesamten Aufenthaltes in den öffentlichen Bereichen der Einrichtung.

Wir freuen uns auf die unbeschwerte Zeit in unserem Hause.

Ihr Team vom Seniorenlandhaus Kretzschau